Schlagwörter

Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstrecker

 

Rechtsfrage (Thema)

Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

BGB § 2042; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 18.08.2022; Aktenzeichen 7 K 2127/21)

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