Schlagwörter
Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstrecker
Rechtsfrage (Thema)
Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
BGB § 2042; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
Verfahrensgang
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