Schlagwörter

Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Alleigentum

 

Rechtsfrage (Thema)

Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung

Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.

Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GrEStG § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 06.10.2021; Aktenzeichen 5 K 756/20)

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