Schlagwörter

Gesonderte Feststellung, Erbschaftsteuer, Parkplatz, Grundstück

 

Rechtsfrage (Thema)

Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG:

Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

ErbStG § 13b Abs. 4 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 10.06.2021; Aktenzeichen 7 K 2718/20)

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