Entscheidungsstichwort (Thema)

Einheitliche und gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften nach Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Teil der Feststellungsbeteiligten

 

Leitsatz (NV)

Ist die Einkommensteuer-Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten, aber noch nicht bei allen Feststellungsbeteiligten abgelaufen, so kann eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist jedenfalls dann erfolgen, wenn den Feststellungsbeteiligten mit bereits abgelaufener Einkommensteuer-Festsetzungsfrist keine Nachteile (aus der Anwendung der Grundsätze vom formellen Bilanzenzusammenhang) entstehen können.

 

Normenkette

AO 1977 § 181 Abs. 5

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 29.08.2000 - VIII R 33/98 (NV); BFH/NV 2001, 414

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133238

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