Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Unterarbeitsverhältnis über sonst üblicherweise ehrenamtlich übernommene Tätigkeiten

 

Leitsatz (NV)

Ist ein Arbeitnehmer angesichts anderer beruflicher Verpflichtungen nicht in der Lage, eines seiner Aufgabengebiete umfangreicher zu betreuen, kommt ein Ehegatten- Unterarbeitsverhältnis hierüber nicht in Betracht, wenn solche Tätigkeiten sonst von Dritten ehrenamtlich unentgeltlich übernommen werden.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 421936

BFH/NV 1997, 289

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge