Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung bei mehreren GmbH-Geschäftsführern

 

Leitsatz (NV)

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, so kommt eine Begrenzung der steuerrechtlichen Haftung für den nach der internen Aufgabenverteilung nicht für die Steuerangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn die Geschäftsverteilung zwischen den Geschäftsführern von vornherein eindeutig und schriftlich geregelt ist.

 

Normenkette

AO §§ 103, 109-110; AO 1977 §§ 69, 34

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 17.05.1988 - VII R 90/85 (NV); BFH/NV 1989, 4

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132316

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