Entscheidungsstichwort (Thema)

Fehlende Rechtshängigkeit der Streitsache

 

Leitsatz (NV)

Entscheidet das FG über eine Klage, die bei ihm mangels Erhebung nicht rechtshängig war, so liegt hierin eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des § 66 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 8. 10. 1986 I R 113/86, BFH/NV 1988, 32).

 

Normenkette

FGO § 66

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 421116

BFH/NV 1996, 347

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