Leitsatz (redaktionell)

Bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung nach § 40a Abs.2 EStG kann keine Nettolohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Aushilfskraft unterstellt werden.

 

Orientierungssatz

1. Bei einem oder wenigen gering beschäftigten und entlohnten Arbeitnehmern kann es geboten sein, vom Erlaß eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber abzusehen, wenn damit gerechnet werden kann, daß ein materieller Steueranspruch gegen die betroffenen Arbeitnehmer nicht entstanden ist, sofern Namen und Anschriften der Arbeitnehmer bekannt sind und nicht von einem leichtfertigen Verhalten des Arbeitgebers bei der unzutreffenden Lohnbesteuerung ausgegangen werden kann. Auf jeden Fall setzt die Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nur weniger Arbeitnehmer ausdrückliche Ermessenserwägungen spätestens in der Einspruchsentscheidung voraus (vgl. BFH-Rechtsprechung).

2. Parallelentscheidung: BFH, 13.10.1989, VI R 37/85, NV.

3. Parallelentscheidung: BFH, 13.10.1989, VI R 38/85, NV.

 

Normenkette

EStG § 40a Abs. 2, § 42d Abs. 1; AO 1977 § 121 Abs. 1, § 5

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 13.10.1989 - VI R 36/85 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132421

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