Leitsatz (amtlich)

1. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei Unternehmen der Erdölwirtschaft.

2. Die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags kann nicht in der Weise in zwei getrennten Zerlegungsbescheiden vorgenommen werden, daß in einem Bescheid über die Zerlegung zwischen einer mehrgemeindlichen Betriebstätte und einer anderen Betriebstätte (Hauptzerlegung), im anderen Bescheid über die Zerlegung zwischen den zu der mehrgemeindlichen Betriebstätte gehörenden Gemeinden entschieden wird.

2. Zur Befugnis der FG, einen angefochtenen Bescheid zu kassieren, wenn der Kläger nur dessen Aufhebung begehrt hat.

 

Normenkette

StAnpG § 16; GewStG § 30; AO § 386; FGO § 100

 

Fundstellen

BStBl II 1978, 160

BFHE 1978, 65

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