Entscheidungsstichwort (Thema)
Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder
Leitsatz (NV)
1. Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Krankenversicherungsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger für seine Kinder leistet, nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.
2. Für ein Revisionsverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder geltend gemacht werden soll, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist, weil beim BVerfG bereits einschlägige Musterverfahren anhängig sind.
Normenkette
AO § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; EStG § 10 Abs. 3, § 33a; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1-2, § 116 Abs. 3 S. 3; GG Art. 100 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Köln (Urteil vom 19.12.2006; Aktenzeichen 6 K 2745/04) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1887999 |
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