Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

 

Leitsatz (NV)

  1. Richtete sich das Klagebegehren auf die Anordnung der Verfahrensruhe oder auf die Aussetzung des Verfahrens durch das FG (§ 74 FGO analog) und haben die Beteiligten die Hauptsache während des anhängigen NZB-Verfahrens übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem das FA die Steuer in Bezug auf einen einzelnen Punkt für vorläufig erklärt hatte, so ist die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO zu treffen.
  2. Für die Entscheidung darüber, ob eine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig.
 

Normenkette

FGO § 138 Abs. 1-2, § 139 Abs. 3 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.06.2002 - X B 165/01 (NV); BFH/NV 2002, 1332

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133352

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge