Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge

 

Leitsatz (NV)

Die Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge ist nur aufgrund veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände zulässig.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 3; VGFGEntlG Art. 3 § 7 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.07.1990 - IV B 60/89 (NV); BFH/NV 1991, 699

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132483

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