Entscheidungsstichwort (Thema)
Schlüssige Rüge eines Revisionsgrundes i.S. des § 116 Abs. 1 FGO
Leitsatz (NV)
Mit der Begründung, das FG habe zwei dieselben Beteiligten betreffende Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung verbunden, aber nicht gemeinsam entschieden, ist ein Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 nicht schlüssig dargetan.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.04.2001 - V R 11/01 (NV); BFH/NV 2001, 1565
Fundstellen
Dokument-Index HI1133259 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen