Entscheidungsstichwort (Thema)

Schlüssige Rüge eines Revisionsgrundes i.S. des § 116 Abs. 1 FGO

 

Leitsatz (NV)

Mit der Begründung, das FG habe zwei dieselben Beteiligten betreffende Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung verbunden, aber nicht gemeinsam entschieden, ist ein Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 nicht schlüssig dargetan.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.04.2001 - V R 11/01 (NV); BFH/NV 2001, 1565

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133259

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