Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit weiterer Prozeßhandlungen nach der Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen

 

Leitsatz (NV)

Die Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen (§ 62 Abs. 1 S. 2 FGO), hat zur Folge, daß der Kläger - abgesehen von der Bestellung des Bevollmächtigten - weitere Prozeßhandlungen nicht mehr vornehmen kann (BFH vom 18. Februar 1971 V K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370). Dazu gehört auch das Gesuch, mit dem ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden soll (BFH vom 31. Januar 1985 IV S 19/84, BFH/NV 1986, 751).

 

Fundstellen

Haufe-Index 416595

BFH/NV 1990, 707

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