Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschwerde gegen Aufhebung eines Tatbestandsberichtigungsbeschlusses
Leitsatz (NV)
Der Beschluß, durch den das FG einen ablehnenden Beschluß über eine beantragte Tatbestandsberichtigung aufhebt, betrifft sachlich den Tatbestandsberichtigungsantrag. Eine Sachentscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag ist nicht anfechtbar (§ 108 Abs. 2 S. 2 FGO).
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.04.1989 - II B 178/88 (NV); BFH/NV 1990, 575
Fundstellen
Dokument-Index HI1132396 |
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