Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Untätigkeitsklage
Leitsatz (NV)
Die Frage, ob bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage zu berücksichtigen ist, daß der Kläger andernfalls keine Prozeßzinsen beanspruchen könnte, hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 418951 |
BFH/NV 1993, 610 |
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