Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige Revision und unzulässige unselbständige Anschlußrevision

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Revisionsbegründung muß sich mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und zu erkennen geben, mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen wird.

2. Ist die Revision unzulässig, so ist auch die unselbständige Anschlußrevision unzulässig.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.07.1985 - II R 122/83 (NV); BFH/NV 1986, 164

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132166

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