Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Revision und unzulässige unselbständige Anschlußrevision
Leitsatz (NV)
1. Eine Revisionsbegründung muß sich mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und zu erkennen geben, mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen wird.
2. Ist die Revision unzulässig, so ist auch die unselbständige Anschlußrevision unzulässig.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.07.1985 - II R 122/83 (NV); BFH/NV 1986, 164
Fundstellen
Dokument-Index HI1132166 |
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