Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, wenn die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist.

 

Normenkette

FGO § 142

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.12.2000; Aktenzeichen 2 BvR 207/00)

 

Gründe

Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen.

Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluß vom 16.12.1999 als unzulässig verworfen.

Dieser Beschluß ergeht gerichtsgebührenfrei.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1934958

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