Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Die zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i. S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO erfordert u. a. ein konkretes Eingehen darauf, inwieweit eine bestimmte in der Beschwerdeschrift als entscheidungserheblich herausgestellte Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und gegebenenfalls in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist. Der pauschale Hinweis auf einen vom BFH "entschiedenen Sachverhalt" genügt insoweit nicht. Vielmehr ist es erforderlich, in der Beschwerdeschrift insoweit unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung oder Literatur zusammenzutragen und sich mit ihnen inhaltlich auseinanderzusetzen. Behauptungen, das FG-Urteil sei rechtsfehlerhaft bzw. führe im Ergebnis zu einer unsachgerechten Besteuerung, belegen keinen der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Zulassungsgründe.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 421842

BFH/NV 1997, 358

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