Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstandswert bei Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Der Gegenstandswert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde entspricht im Regelfall dem voraussichtlichen Gegenstandswert des angestrebten Revisionsverfahrens.

 

Normenkette

BRAGO § 8 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 2 S. 1; GKG § 13 Abs. 1 S. 1

 

Tatbestand

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf Erlaß der Milch-Garantiemengenabgabe in Höhe von . . . DM abgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hatte keinen Erfolg. Der Bevollmächtigte des Klägers in dem Beschwerdeverfahren stellt nunmehr im eigenen Namen den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts.

 

Entscheidungsgründe

Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Der nach Maßgabe dieser Vorschriften zu bestimmende Gegenstandswert ist nach der sich für den Kläger ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 13 Abs. 1 GKG). Die Bedeutung des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde ist für den Kläger identisch mit der Bedeutung des Revisionsverfahrens selbst, da für ihn nur nach Zulassung der Revision die Möglichkeit besteht, daß das ihn beschwerende FG-Urteil aufgehoben wird. Der Gegenstandswert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde entspricht also im Regelfall dem voraussichtlichen Gegenstandswert des angestrebten Revisionsverfahrens (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Februar 1978 VII B 30/77, BFHE 124, 310, BStBl II 1978, 314). Durch das klageabweisende Urteil des FG ist der Antragsteller noch in Höhe von . . . DM beschwert. Dieser Betrag war daher als Gegenstandswert festzusetzen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 418062

BFH/NV 1992, 262

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge