Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine zulassungsfreie Revision bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

 

Leitsatz (NV)

Die Aufzählung der eine zulassungsfreie Revision begründenden Verfahrensmängel in § 116 Abs. 1 FGO ist abschließend. Daher kann der dort nicht genannte Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen einer nicht erfolgten, aber aus der Sicht des Klägers gebotenen Terminsverlegung und der Durchführung der mündlichen Verhandlung in dessen Abwesenheit eine zulassungsfreie Revision nicht eröffnen.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1, § 96 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

BFH/NV 1996, 489

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