Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

 

Leitsatz (NV)

Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das FG ist die Beschwerde nicht gegeben (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG; BFH-Beschluß vom 13. Oktober 1994 VII B 115/94, BFH/NV 1995, 539); sie ist daher unstatthaft.

 

Normenkette

GKG § 5 Abs. 2 S. 3, § 25 Abs. 3 S. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

BFH/NV 1996, 430

BFH/NV 1996, 431

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