Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige Revision; keine Umdeutung in eine NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung begründet keine zulassungsfreie Revision i. S. von §116 Abs. 1 FGO (z. B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 4/97, BFH/NV 1997, 887, m. w. N.).

2. Eine Umdeutung des von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe als "Revision" bezeichneten Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht möglich (z. B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 17/97, BFH/NV 1998, 47, m. w. N.). Einer solchen Umdeutung stehen regelmäßig die erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde entgegen (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m. w. N.).

 

Normenkette

FGO §§ 115, 116 Abs. 1

 

Fundstellen

BFH/NV 1998, 1364

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