Entscheidungsstichwort (Thema)
Einlegung der Beschwerde durch Gesellschaft
Leitsatz (NV)
Die Einlegung der Beschwerde durch einen Schriftsatz einer Steuerberatungsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG nicht. Bei dem Schriftsatz handelt es sich um ein Schreiben der Steuerberatungs- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies ergibt sich aus dem Briefkopf, der Wir-Form und der der Unterschrift vorausgestellten Angabe der Gesellschaft. Allein der der Unterschrift nachgefügte Zusatz, daß der Unterzeichnende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, ändert an diesem Ergebnis nichts.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418102 |
BFH/NV 1992, 765 |
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