Entscheidungsstichwort (Thema)

Einlegung der Beschwerde durch Gesellschaft

 

Leitsatz (NV)

Die Einlegung der Beschwerde durch einen Schriftsatz einer Steuerberatungsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG nicht. Bei dem Schriftsatz handelt es sich um ein Schreiben der Steuerberatungs- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies ergibt sich aus dem Briefkopf, der Wir-Form und der der Unterschrift vorausgestellten Angabe der Gesellschaft. Allein der der Unterschrift nachgefügte Zusatz, daß der Unterzeichnende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, ändert an diesem Ergebnis nichts.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 418102

BFH/NV 1992, 765

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