In Krisenzeiten werden oftmals spezielle staatliche Hilfsprogramme aufgelegt.

Diese umfassen meist sowohl Hilfszahlungen in Form von Zuschüssen als auch Hilfskredite der staatlichen Förderbank KfW. Auch wenn die bürokratischen Voraussetzungen zur Entlastung der Antragsteller nicht besonders umfangreich sind, sollten alle Unterlagen, die eine Notwendigkeit glaubhaft machen, vorgehalten werden. Um die Notwendigkeit von Soforthilfen und Hilfskrediten darzulegen, dienen vor allem aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen in Form der Kostenstatistik I bzw. der Liquiditätskennzahlen. Für Beantragung von Hilfsmaßnahmen muss dargestellt werden, in welcher Höhe Kosten vorliegen, die aufgrund von Umsatzeinbrüchen nicht mehr gedeckt werden können. Einen Überblick über die Kostenstruktur des Unternehmens bietet hierfür die Kostenstatistik I.

Wichtig sind dazu aktuell auch vergangene Auswertungen, da sich das antragstellende Unternehmen bspw. nicht schon früher in Schwierigkeiten befunden haben darf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge