Ein spezieller Analysebedarf für Unternehmen stellt sich stets in Krisenzeiten. Warum braucht ein Unternehmen allgemein in einer Krise fundierte betriebswirtschaftliche Auswertungen?

Eine Analyse der Unternehmenszahlen bei guter wirtschaftlicher Lage ist zwar angenehmer, aber gerade auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten kommt betriebswirtschaftlichen Auswertungen eine besondere Bedeutung zu. Zum einen was die Überwachung der betriebswirtschaftlichen Lage und die Erstellung von Unternehmensplanungen betrifft, zum anderen auch z. B. für die Beantragung von staatlichen Unterstützungsleistungen.

5.1 Überwachung der betriebswirtschaftlichen Lage

In Krisenzeiten ist die engmaschige Überwachung von Unternehmenszahlen besonders wichtig. Wie bereits beschrieben, dient die Kostenstatistik I der Analyse des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens. Daher ist neben der Kostenstatistik I des aktuellen Zeitraums, welche Informationen zur Umsatz- bzw. Aufwandsentwicklung beinhaltet, auch ein Vergleich des aktuellen Zeitraums mit dem jeweiligen Zeitraum der Vorperiode zur Abschätzung der unternehmerischen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr bzw. des Umfangs des wirtschaftlichen Einbruchs hilfreich.

Ebenso ist die Überwachung der Liquiditätssituation in Krisenzeiten besonders wichtig. Die Auswertungen zu den Liquiditätskennzahlen geben Hinweise zur Entwicklung der kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Dies ist gerade in Zeiten von Betriebsschließungen besonders wichtig, da es gilt die Liquidität des Unternehmens aufrechtzuerhalten.

5.2 Korrektur der Planzahlen

Soll/Ist-Vergleichsauswertungen dienen der Planung der unternehmerischen Zukunft. Trifft eine Krise, wie z. B. die Corona-Krise, mit plötzlichen Betriebsschließungen ein Unternehmen relativ unvorbereitet, gilt es die bisherigen Planungen zu korrigieren. Die eingeplanten Aufwendungen sollten auf deren Notwendigkeit und die prognostizierten Umsatzziele auf deren Erzielbarkeit hin untersucht werden. Am besten sollten dazu zunächst mehrere Zukunftsszenarien für die Erstellung von neuen Planzahlungen durchgespielt und sowohl ein Worst-Case-Szenario als auch ein Best-Case-Szenario entworfen werden.

5.3 Beantragung von staatlichen Hilfeleistungen

In Krisenzeiten werden oftmals spezielle staatliche Hilfsprogramme aufgelegt.

Diese umfassen meist sowohl Hilfszahlungen in Form von Zuschüssen als auch Hilfskredite der staatlichen Förderbank KfW. Auch wenn die bürokratischen Voraussetzungen zur Entlastung der Antragsteller nicht besonders umfangreich sind, sollten alle Unterlagen, die eine Notwendigkeit glaubhaft machen, vorgehalten werden. Um die Notwendigkeit von Soforthilfen und Hilfskrediten darzulegen, dienen vor allem aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen in Form der Kostenstatistik I bzw. der Liquiditätskennzahlen. Für Beantragung von Hilfsmaßnahmen muss dargestellt werden, in welcher Höhe Kosten vorliegen, die aufgrund von Umsatzeinbrüchen nicht mehr gedeckt werden können. Einen Überblick über die Kostenstruktur des Unternehmens bietet hierfür die Kostenstatistik I.

Wichtig sind dazu aktuell auch vergangene Auswertungen, da sich das antragstellende Unternehmen bspw. nicht schon früher in Schwierigkeiten befunden haben darf.

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