
Rz. 64
Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG):
- die Aufgabe eines Gewerbebetriebs,
- die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und
- die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.
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