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1. Umgang mit dem Prüfer | ||
Für unverkrampftes Prüfungsklima sorgen: | Kooperation in Sachfragen | [ ] |
Vermeidung von Emotionen | [ ] | |
Keine Versuche tätigen, den Prüfer durch besondere Aufmerksamkeiten günstig zu stimmen | [ ] | |
aber von eigenen Rechten selbstbewusst Gebrauch machen | [ ] | |
Verständnis für die Firmensituation wecken | Darstellung der momentanen Lage des Unternehmens | [ ] |
2. Organisation der Prüfung | ||
Einführungsgespräch mit dem Prüfer | zeitlichen Ablauf der Prüfung klären | [ ] |
sich nach möglichen Prüfungsschwerpunkten erkundigen | [ ] | |
Zuweisung des Arbeitsplatzes | [ ] | |
Benennung einer Auskunftsperson im Unternehmen | [ ] | |
Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer | [ ] | |
Ablauf der Prüfung | Klären, dass laufende Unterrichtung über Prüfungsfeststellungen erfolgen soll; ab 2025 ist die gesetzliche Regelung normiert, dass Zwischengespräche stattfinden sollen. | [ ] |
Bereitstellung der Unterlagen (Bereitstellung auf Anforderung ist besser als Gesamtübergabe aller Unterlagen) | [ ] | |
Nachfragen, zu welchem Zweck der Prüfer die Unterlagen benötigt | [ ] | |
Durchsicht der Unterlagen bevor sie der Prüfer erhält | [ ] | |
Ggf. zu Kontrollzwecken zusätzliche Kopien der angeforderten Unterlagen fertigen | [ ] | |
Wenn möglich nicht unmittelbar auf Beanstandungen des Prüfers reagieren | [ ] | |
Beachtung von Auskunftsverweigerungsrechten bei Angehörigen durch Prüfer? (Angehörige: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Verlobte) | [ ] | |
Liegen Voraussetzungen für Befragung von Dritten (Banken, Geschäftsfreunde, Lieferanten, Kunden, ehemalige Mitarbeiter) vor? Eine Befragung ist nur möglich, wenn Auskünfte des Steuerpflichtigen/der Auskunftsperson zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ausreichen. | [ ] | |
3. Prüfungsfeststellungen | ||
Fehler in der Buchführung oder in Kassenaufzeichnungen | Kann dargelegt werden, dass es sich um einmalige Fehler handelt? | [ ] |
Lässt sich nachweisen, dass durch diese Fehler die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt nicht beeinträchtigt wurde, somit kein Anlass für eine Schätzung von Einnahmen oder Gewinnen besteht? | [ ] | |
Lässt sich bei systematischen Fehlern zumindest darlegen, dass nicht die Absicht bestand Einnahmen zu verkürzen? | [ ] | |
Zweifel an der Gültigkeit oder Ernsthaftigkeit von Verträgen | Die betreffende Gestaltung beruht auf einem zivilrechtlich gültigen Vertrag; erforderliche Vollmachten, Genehmigungen u. dgl. sind ggf. vorzulegen. | [ ] |
Die getroffenen Maßnahmen stehen nicht nur auf dem Papier, sondern werden auch tatsächlich durchgeführt. | [ ] | |
Die Konditionen der Gestaltung müssen einem Drittvergleich standhalten. | [ ] | |
Die Vertragsgestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich, da es gewichtige nichtsteuerliche, d.h. wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt. | [ ] | |
Zweifel an der Angemessenheit der Tätigkeitsvergütungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder für Familienangehörige | Kann durch Veröffentlichungen von Vergleichsdaten oder durch individuelle Gehaltsgutachten die Üblichkeit der Bezüge nachgewiesen werden? | [ ] |
Lässt sich die Angemessenheit durch besondere Arbeitsbelastung oder durch überdurchschnittlich hohes Engagement der betreffenden Personen rechtfertigen? | [ ] | |
Kann auf spezielle arbeitsvertragliche Vereinbarungen hingewiesen werden (keine Überstundenvergütungen trotz hoher Arbeitsbelastung)? | [ ] | |
Privatnutzungen | Können Aufzeichnungen vorgelegt werden, die niedrigere Privatanteile beweisen (z.B. Fahrtenbücher)? | [ ] |
Kann auf andere Art und Weise plausibel gemacht werden, dass der gewählte Ansatz zutreffend ist? | [ ] | |
Bewertung von Bilanzposten | Liegen Aufzeichnungen vor, die den Wertansatz rechtfertigen? | [ ] |
Kann die Argumentation des Prüfers für die Korrektur entkräftet werden? | [ ] | |
Kontrollmitteilungen | Bei dem Prüfer vorliegenden Kontrollmitteilungen | |
Wurden die Beträge in der Buchhaltung erfasst? | [ ] | |
Falls nein, kann dargelegt werden, dass eine steuerfreie Vereinnahmung unterstellt wurde? | [ ] | |
Handelt es sich um eine fingierte Betriebsausgabe des anderen Unternehmens? | [ ] | |
Bei Kontrollmitteilungen, die der Prüfer im Rahmen der Prüfung erstellt | ||
Kann vom Prüfer in Erfahrung gebracht werden, in welchen Fällen er Kontrollmitteilungen verfasst? | [ ] | |
Hinweis: Bei Kontrollmitteilungen ins Ausland (sog. Spontanauskünften) ist der Prüfer verpflichtet vor Erstellung den Unternehmer anzuhören (§ 117 AO). |
[ ] | |
Sollten die Geschäftspartner über die Möglichkeit informiert werden, dass Kontrollmitteilungen erstellt werden? | [ ] | |
4. Verdacht oder Aufdeckung von Steuerstraftaten | ||
Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat | Bei Abbruch oder Unterbrechung der Prüfung immer nach dem Grund fragen! (Möglicherweise setzt sich der Prüfer mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle in Verbindung). | [ ] |
Lassen Äußerungen des Prüfers den Schluss zu, dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit besteht? | [ ] | |
Falls ja: Hat das geprüfte Unternehmen bzw. sein gesetzlicher Vertreter hier die in den §§ 9 und 10 BpO vorgeschri... |
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