1. Umgang mit dem Prüfer  
Für unverkrampftes Prüfungsklima sorgen: Kooperation in Sachfragen [  ]
  Vermeidung von Emotionen [  ]
  Keine Versuche tätigen, den Prüfer durch besondere Aufmerksamkeiten günstig zu stimmen [  ]
  aber von eigenen Rechten selbstbewusst Gebrauch machen [  ]
Verständnis für die Firmensituation wecken Darstellung der momentanen Lage des Unternehmens [  ]
2. Organisation der Prüfung  
Einführungsgespräch mit dem Prüfer zeitlichen Ablauf der Prüfung klären [  ]
  sich nach möglichen Prüfungsschwerpunkten erkundigen [  ]
  Zuweisung des Arbeitsplatzes [  ]
  Benennung einer Auskunftsperson im Unternehmen [  ]
Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer   [  ]
Ablauf der Prüfung Klären, dass laufende Unterrichtung über Prüfungsfeststellungen erfolgen soll; ab 2025 ist die gesetzliche Regelung normiert, dass Zwischengespräche stattfinden sollen. [  ]
  Bereitstellung der Unterlagen (Bereitstellung auf Anforderung ist besser als Gesamtübergabe aller Unterlagen) [  ]
  Nachfragen, zu welchem Zweck der Prüfer die Unterlagen benötigt [  ]
  Durchsicht der Unterlagen bevor sie der Prüfer erhält [  ]
  Ggf. zu Kontrollzwecken zusätzliche Kopien der angeforderten Unterlagen fertigen [  ]
  Wenn möglich nicht unmittelbar auf Beanstandungen des Prüfers reagieren [  ]
  Beachtung von Auskunftsverweigerungsrechten bei Angehörigen durch Prüfer? (Angehörige: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Verlobte) [  ]
  Liegen Voraussetzungen für Befragung von Dritten (Banken, Geschäftsfreunde, Lieferanten, Kunden, ehemalige Mitarbeiter) vor? Eine Befragung ist nur möglich, wenn Auskünfte des Steuerpflichtigen/der Auskunftsperson zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ausreichen. [  ]
3. Prüfungsfeststellungen  
Fehler in der Buchführung oder in Kassenaufzeichnungen Kann dargelegt werden, dass es sich um einmalige Fehler handelt? [  ]
  Lässt sich nachweisen, dass durch diese Fehler die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt nicht beeinträchtigt wurde, somit kein Anlass für eine Schätzung von Einnahmen oder Gewinnen besteht? [  ]
  Lässt sich bei systematischen Fehlern zumindest darlegen, dass nicht die Absicht bestand Einnahmen zu verkürzen? [  ]
Zweifel an der Gültigkeit oder Ernsthaftigkeit von Verträgen Die betreffende Gestaltung beruht auf einem zivilrechtlich gültigen Vertrag; erforderliche Vollmachten, Genehmigungen u. dgl. sind ggf. vorzulegen. [  ]
  Die getroffenen Maßnahmen stehen nicht nur auf dem Papier, sondern werden auch tatsächlich durchgeführt. [  ]
  Die Konditionen der Gestaltung müssen einem Drittvergleich standhalten. [  ]
  Die Vertragsgestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich, da es gewichtige nichtsteuerliche, d.h. wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt. [  ]
Zweifel an der Angemessenheit der Tätigkeitsvergütungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder für Familienangehörige Kann durch Veröffentlichungen von Vergleichsdaten oder durch individuelle Gehaltsgutachten die Üblichkeit der Bezüge nachgewiesen werden? [  ]
  Lässt sich die Angemessenheit durch besondere Arbeitsbelastung oder durch überdurchschnittlich hohes Engagement der betreffenden Personen rechtfertigen? [  ]
  Kann auf spezielle arbeitsvertragliche Vereinbarungen hingewiesen werden (keine Überstundenvergütungen trotz hoher Arbeitsbelastung)? [  ]
Privatnutzungen Können Aufzeichnungen vorgelegt werden, die niedrigere Privatanteile beweisen (z.B. Fahrtenbücher)? [  ]
  Kann auf andere Art und Weise plausibel gemacht werden, dass der gewählte Ansatz zutreffend ist? [  ]
Bewertung von Bilanzposten Liegen Aufzeichnungen vor, die den Wertansatz rechtfertigen? [  ]
  Kann die Argumentation des Prüfers für die Korrektur entkräftet werden? [  ]
Kontrollmitteilungen Bei dem Prüfer vorliegenden Kontrollmitteilungen  
  Wurden die Beträge in der Buchhaltung erfasst? [  ]
  Falls nein, kann dargelegt werden, dass eine steuerfreie Vereinnahmung unterstellt wurde? [  ]
  Handelt es sich um eine fingierte Betriebsausgabe des anderen Unternehmens? [  ]
  Bei Kontrollmitteilungen, die der Prüfer im Rahmen der Prüfung erstellt  
  Kann vom Prüfer in Erfahrung gebracht werden, in welchen Fällen er Kontrollmitteilungen verfasst? [  ]
  Hinweis:
Bei Kontrollmitteilungen ins Ausland (sog. Spontanauskünften) ist der Prüfer verpflichtet vor Erstellung den Unternehmer anzuhören (§ 117 AO).
[  ]
  Sollten die Geschäftspartner über die Möglichkeit informiert werden, dass Kontrollmitteilungen erstellt werden? [  ]
4. Verdacht oder Aufdeckung von Steuerstraftaten  
Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat Bei Abbruch oder Unterbrechung der Prüfung immer nach dem Grund fragen! (Möglicherweise setzt sich der Prüfer mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle in Verbindung). [  ]
  Lassen Äußerungen des Prüfers den Schluss zu, dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit besteht? [  ]
  Falls ja:
Hat das geprüfte Unternehmen bzw. sein gesetzlicher Vertreter hier die in den §§ 9 und 10 BpO vorgeschri...

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