Kurzbeschreibung

Damit eine Betriebsprüfung ohne unnötige Verzögerungen und in einem beidseitig angenehmen Arbeitsklima vonstatten geht, sollten Sie einige Verhaltensregeln beherzigen. Diese Checkliste zeigt einerseits, wie Sie ein gutes Prüfungsklima schaffen, aber auch wie Sie auf Fragen bzw. Beanstandungen des Prüfers reagieren sollten.

Betriebsprüfung: Verhalten während der Prüfung

1. Umgang mit dem Prüfer  
Für unverkrampftes Prüfungsklima sorgen: Kooperation in Sachfragen [  ]
  Vermeidung von Emotionen [  ]
  Keine Versuche tätigen, den Prüfer durch besondere Aufmerksamkeiten günstig zu stimmen [  ]
  aber von eigenen Rechten selbstbewusst Gebrauch machen [  ]
Verständnis für die Firmensituation wecken Darstellung der momentanen Lage des Unternehmens [  ]
2. Organisation der Prüfung  
Einführungsgespräch mit dem Prüfer zeitlichen Ablauf der Prüfung klären [  ]
  sich nach möglichen Prüfungsschwerpunkten erkundigen [  ]
  Zuweisung des Arbeitsplatzes [  ]
  Benennung einer Auskunftsperson im Unternehmen [  ]
Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer   [  ]
Ablauf der Prüfung Klären, dass laufende Unterrichtung über Prüfungsfeststellungen erfolgen soll; ab 2025 ist die gesetzliche Regelung normiert, dass Zwischengespräche stattfinden sollen. [  ]
  Bereitstellung der Unterlagen (Bereitstellung auf Anforderung ist besser als Gesamtübergabe aller Unterlagen) [  ]
  Nachfragen, zu welchem Zweck der Prüfer die Unterlagen benötigt [  ]
  Durchsicht der Unterlagen bevor sie der Prüfer erhält [  ]
  Ggf. zu Kontrollzwecken zusätzliche Kopien der angeforderten Unterlagen fertigen [  ]
  Wenn möglich nicht unmittelbar auf Beanstandungen des Prüfers reagieren [  ]
  Beachtung von Auskunftsverweigerungsrechten bei Angehörigen durch Prüfer? (Angehörige: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Verlobte) [  ]
  Liegen Voraussetzungen für Befragung von Dritten (Banken, Geschäftsfreunde, Lieferanten, Kunden, ehemalige Mitarbeiter) vor? Eine Befragung ist nur möglich, wenn Auskünfte des Steuerpflichtigen/der Auskunftsperson zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ausreichen. [  ]
3. Prüfungsfeststellungen  
Fehler in der Buchführung oder in Kassenaufzeichnungen Kann dargelegt werden, dass es sich um einmalige Fehler handelt? [  ]
  Lässt sich nachweisen, dass durch diese Fehler die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt nicht beeinträchtigt wurde, somit kein Anlass für eine Schätzung von Einnahmen oder Gewinnen besteht? [  ]
  Lässt sich bei systematischen Fehlern zumindest darlegen, dass nicht die Absicht bestand Einnahmen zu verkürzen? [  ]
Zweifel an der Gültigkeit oder Ernsthaftigkeit von Verträgen Die betreffende Gestaltung beruht auf einem zivilrechtlich gültigen Vertrag; erforderliche Vollmachten, Genehmigungen u. dgl. sind ggf. vorzulegen. [  ]
  Die getroffenen Maßnahmen stehen nicht nur auf dem Papier, sondern werden auch tatsächlich durchgeführt. [  ]
  Die Konditionen der Gestaltung müssen einem Drittvergleich standhalten. [  ]
  Die Vertragsgestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich, da es gewichtige nichtsteuerliche, d.h. wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt. [  ]
Zweifel an der Angemessenheit der Tätigkeitsvergütungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder für Familienangehörige Kann durch Veröffentlichungen von Vergleichsdaten oder durch individuelle Gehaltsgutachten die Üblichkeit der Bezüge nachgewiesen werden? [  ]
  Lässt sich die Angemessenheit durch besondere Arbeitsbelastung oder durch überdurchschnittlich hohes Engagement der betreffenden Personen rechtfertigen? [  ]
  Kann auf spezielle arbeitsvertragliche Vereinbarungen hingewiesen werden (keine Überstundenvergütungen trotz hoher Arbeitsbelastung)? [  ]
Privatnutzungen Können Aufzeichnungen vorgelegt werden, die niedrigere Privatanteile beweisen (z.B. Fahrtenbücher)? [  ]
  Kann auf andere Art und Weise plausibel gemacht werden, dass der gewählte Ansatz zutreffend ist? [  ]
Bewertung von Bilanzposten Liegen Aufzeichnungen vor, die den Wertansatz rechtfertigen? [  ]
  Kann die Argumentation des Prüfers für die Korrektur entkräftet werden? [  ]
Kontrollmitteilungen Bei dem Prüfer vorliegenden Kontrollmitteilungen  
  Wurden die Beträge in der Buchhaltung erfasst? [  ]
  Falls nein, kann dargelegt werden, dass eine steuerfreie Vereinnahmung unterstellt wurde? [  ]
  Handelt es sich um eine fingierte Betriebsausgabe des anderen Unternehmens? [  ]
  Bei Kontrollmitteilungen, die der Prüfer im Rahmen der Prüfung erstellt  
  Kann vom Prüfer in Erfahrung gebracht werden, in welchen Fällen er Kontrollmitteilungen verfasst? [  ]
  Hinweis:
Bei Kontrollmitteilungen ins Ausland (sog. Spontanauskünften) ist der Prüfer verpflichtet vor Erstellung den Unternehmer anzuhören (§ 117 AO).
[  ]
  Sollten die Geschäftspartner über die Möglichkeit informiert werden, dass Kontrollmitteilungen erstellt werden? [  ]
4. Verdacht oder Aufdeckung von Steuerstraftaten  
Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat Bei Abbruch oder Unterbrechung der Prüfung immer nach dem Grund fragen! (Möglicherwei...

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