Grundsätzlich soll die Prüfung in Ihren Geschäftsräumen stattfinden. Ist eine Prüfung in Ihrem Geschäft (z. B. aus Platzmangel) nicht möglich, kann die Prüfung auch in Ihrer Wohnung stattfinden. Sollten Sie auch das nicht wünschen, steht als Prüfungslokal das Finanzamt zur Debatte.

In der Praxis werden sehr viele Prüfungen auch im Büro des Steuerberaters durchgeführt.

 
Praxis-Tipp

Der Prüfer kann, muss aber nicht bei Ihrem Steuerberater prüfen

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Prüfung in den Räumlichkeiten des Steuerberaters stattfindet. Das stellt ein Entgegenkommen des Prüfers dar.

Folgende Gründe sprechen für eine Prüfung in Ihrem Betrieb:

  • Sie sind immer über den Prüfungsfortgang informiert. Sie sehen, womit sich der Prüfer beschäftigt und wo er seine Schwerpunkte setzt.
  • Anstehende Fragen des Prüfers können an Ort und Stelle erörtert und beantwortet werden.
  • Zweifel des Prüfers können durch Besichtigungen schnell ausgeräumt werden.
  • Der Prüfer beschäftigt sich ausschließlich mit Ihrem Betrieb. Die Prüfungsdauer kann dadurch beschleunigt werden.

Folgende Gründe sprechen gegen eine Prüfung in Ihrem Betrieb und somit für eine Prüfung bei Ihrem Steuerberater:

  • Sie sind den Fragen des Prüfers nicht "schutzlos" ausgeliefert.
  • Ihr Steuerberater erkennt die Hintergründe der Frage und weiß, worauf der Prüfer hinauswill.
  • Ihr Berater erkennt mögliche steuerliche Auswirkungen.
  • Ihr Betriebsablauf wird nicht durch die Prüfung gestört oder beeinträchtigt.

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