Verschiedene Änderungen im Bereich der Betriebsprüfung hat zuletzt das "DAC7-Umsetzungsgesetz" v. 20.12.2022 gebracht (BGBl 2022 I S. 2730). Allerdings ist bei den gesetzlichen Neuregelungen genau auf den Anwendungszeitpunkt zu achten, da einige der neuen Regelungen seit 1.1.2023 gelten, andere erst ab 2025. In die nachfolgende Checkliste sind nur die Regelungen aufgenommen worden, die bereits gelten.

Bereich Fragestellungen/Problembereiche Ja Nein
Prüfungsanordnung Sind in der Prüfungsanordnung Angaben zu    
  • Prüfungszeitraum (Verjährung prüfen!)
  • sachlichem Prüfungsumfang
  • Prüfungstermin
  • Namen des Prüfers (Vorbehalte gegen diesen?)
enthalten?    
  • Ist die Prüfungsanordnung
   
  • mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?
  • mit einer Aufstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen einer Betriebsprüfung versehen?
  • schriftlich ergangen?
Ist die Prüfungsanordnung durch die zuständige Behörde erlassen worden?
Ist die Bekanntgabe zutreffend, wurde insbesondere eine bestehende Empfangsvollmacht des steuerlichen Vertreters beachtet?
Sind Schwerpunkte der Prüfung nach § 197 Abs. 3 und 4 AO benannt?
Prüfungstermin

Ist die Vorbereitungszeit zwischen Ankündigung der Prüfung und Prüfungsbeginn ausreichend?

Die Zeit zwischen mündlicher bzw. schriftlicher Ankündigung der Prüfung und dem Prüfungsbeginn sollte bei Großbetrieben mindestens 4 Wochen, in anderen Fällen 2 Wochen betragen. (§ 5 Abs. 4 BpO).
   
  • Stehen zum Termin andere wichtige zeitgebundene Arbeiten (z.B. Jahresabschlussarbeiten, hohe Arbeitsbelastung durch Jahresendgeschäft) an?
  • Sind alle erforderlichen Ansprechpartner (z.B. Leiter des Rechnungswesens) verfügbar?
  • Sollte die Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub des Steuerpflichtigen bzw. Steuerberaters, wegen Beraterwechsel, Umbau oder sonstigen Betriebsstörungen?
Steuerberatung
  • Wird der Steuerberater während der Prüfung benötigt und falls ja, in welchem Umfang?
  • Steht der Steuerberater zum Prüfungstermin zur Verfügung?
  • Wurde dem Steuerberater die Prüfungsanordnung zugeleitet?
Ort der Prüfung
  • Steht im Betrieb ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung (§ 6 BpO)?
Hinweis: Es sollte dem Prüfer möglichst ein separater abschließbarer Raum zur Verfügung gestellt werden.
  • Welche Alternative ist die beste, wenn es an einem geeigneten Arbeitsplatz beim Steuerpflichtigen fehlt:
  • Büro des Steuerberaters?
  • Wohnräume des Unternehmers?
Schwachstellenanalyse
  • Ist vor Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige erforderlich? Achtung, die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet worden, sodass im Zweifel auch die Hinzuziehung eines Strafrechtsexperten erwogen werden sollte.
  • Wo ergeben sich unplausible Sachverhalte und welche Argumente stehen als Erklärung zur Verfügung?
  • Lässt sich z.B. bei höheren Geldeinlagen die Herkunft der Mittel belegen?
  • Richtsatzvergleich mit anderen vergleichbaren Unternehmen durchführen! Lassen sich Abweichungen erklären?
  • Sind bei Verträgen (u.a. mit Familienangehörigen) alle Formerfordernisse erfüllt? Halten Inhalt und Durchführung der Verträge einem Fremdvergleich stand?
  • Wenn bereits innerhalb der letzten Jahre eine Betriebsprüfung stattgefunden hat - was wurde festgestellt?
Organisation während der Prüfung
  • Wer soll dem Prüfer als Auskunftsperson zur Verfügung stehen?
Es ist ratsam auch die übrigen Betriebsangehörigen über die stattfindende Betriebsprüfung zu informieren und darauf hinzuweisen, dass keine Befugnis besteht ohne Rücksprache mit dem Steuerpflichtigen/der Auskunftsperson Fragen des Prüfers zu beantworten oder Unterlagen herauszugeben.
  • Wie erhält der Prüfer Zugang zu den Belegen und sonstigen Unterlagen?
  • Soll dem Prüfer die eigenständige Benutzung des Fotokopierers erlaubt sein? (dies sollte regelmäßig nicht der Fall sein!)
Datenzugriff Für Datenüberlassung seit dem 1.1.2002 (vgl. auch GoBD, BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 - S 0316/19/10003).    
  • Welche technischen Einrichtungen benötigt der Prüfer (EDV-Zugang)?
  • Welches Fachpersonal (z.B. Leiter der EDV-Abteilung) kann dem Prüfer die notwendigen Auskünfte erteilen?
  • Steht der Datenträger (CD, USB-Stick usw.) bei Datenträgerüberlassung zur Verfügung?
Bereitstellung von Unterlagen Sind folgende Unterlagen bei Prüfungsbeginn griffbereit?    
  • Jahresabschlüsse
  • Dokumentation der Zusammenfassung von Sachkonten im Jahresabschluss
  • Summen- und Saldenliste (Sach- und Personenkonten)
  • Umbuchungsliste und ggf. Hauptabschlussübersicht (soweit Umbuchungen nicht auf den Konten erfasst wird)
  • Sachkonten
  • Personenkonten
  • Journale
  • Kassenbücher bzw. Kassenberichte
  • Übersichten zum Anlagevermögen (Anlagekartei, Afa-Listen)
  • Inventuren
  • Aufzeichnungen zum Wareneingang und -ausgang (soweit erforderlich und nicht aus den Sachkonten erkennbar)
  • Wertermittlung zu ...

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