In verschiedenen Bundesländer wird derzeit daran gearbeitet, Plattformen zu entwickeln und einzurichten, mithilfe derer buchführungsrelevante Daten elektronisch (ohne physischen Datenträger) – auch in größeren Mengen – sicher übertragen werden können. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass die Daten ausschließlich von verifizierten und autorisierten Nutzern unter Verwendung gesondert übermittelter Zugangscodes transferiert werden können. Damit lassen sich bspw. komplette Buchführungssysteme mit den verlinkten Belegen und sonstigen Unterlagen übertragen.

Diese Plattformen ("Clouds") dienen ausschließlich dem Austausch größerer Datenmengen. Für die alltägliche Kommunikation mit den Finanzbehörden sind nach wie vor die üblichen Übertragungswege (z. B. via Elster) zu verwenden. Die übertragenen Daten werden auch nicht archiviert und stehen nur für einen kurzen Zeitraum zum Abruf bereit.

Die Verwendung dieser Möglichkeit des Datenaustauschs erfolgtauf freiwilliger Basis.

Ob in Ihrem Bundesland diese Möglichkeit angeboten wird, können Sie den einschlägigen Websites Ihrer Steuerverwaltung entnehmen. Sofern diese Möglichkeit zur Verfügung steht, wird dort auch die Handhabung erläutert. Für das Land Baden-Württemberg steht hierfür die Plattform "SteuerCloud@BW" zur Verfügung.

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