Aktivierungspflichtige Einrichtungsgegenstände, die den Warenverkauf ermöglichen und die Produkte des Unternehmens bewerben wie beispielsweise geeignete Möbelstücke, Beleuchtungen oder Verkaufs- und Ladentheken sind auf dem Konto "Ladeneinrichtung" zu verbuchen.

 
Praxis-Beispiel

Verkaufstheke für Warenpräsentation

Der buchführungspflichtige Kaufmann Bring Andenmann e. K. lässt den Schreinermeister Franz Eder aus München eine neue Verkaufstheke für seine Produktpräsentation herstellen. Der Schreiner berechnet für seine Arbeiten netto 5.300 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der eingetragene Kaufmann ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und bezahlt die Rechnung direkt über das Bankkonto.

Die Verkaufstheke ist im Anlagevermögen unter "Ladeneinrichtung" zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Aktivierung im Anlagevermögen

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0430/0640 Ladeneinrichtung 5.300 1200/1800 Bank 6.307
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.007      
 

Buchung der planmäßigen Abschreibungen

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)   0430/0640 Ladeneinrichtung  

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