Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Betriebs- und Geschäftsausstattungen in gleichbleibenden Teilbeträgen über die gewählte Nutzungsdauer verteilt. Es erfolgt daher ein kontinuierlicher Abschreibungsverlauf, der i. d. R. nicht dem tatsächlichen Werteverzehr der jeweiligen Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht. Für die buchhalterische Praxis ist diese Abschreibungsmethode jedoch einfach anzuwenden und daher stark bei den Abschlusserstellern vertreten.

 
Praxis-Beispiel

Lineare Abschreibung der Arbeitsbühne

Die im vorherigen Beispiel unter Betriebsausstattung aktivierte Arbeitsbühne soll linear abgeschrieben werden. Die gewählte Nutzungsdauer ist 10 Jahre, der Abschreibungssatz beträgt 10 % (100 % : 10 Jahre). Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich somit auf 1.218,10 EUR (Anschaffungskosten 12.181 EUR : 10 Jahre).

Wird ein Vermögensgegenstand unterjährig angeschafft, vermindert sich der jährliche Abschreibungsbetrag zeitanteilig für den Zeitraum, in dem der Gegenstand nicht genutzt wurde. Hierbei gilt der Grundsatz, dass jeder (angebrochene) Monat mit einem Zwölftel Berücksichtigung findet. Bei einer Anschaffung eines Vermögensgegenstands zum 1. Juli beträgt die Abschreibung im ersten Jahr 6/12 der Jahresabschreibung.

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