Rz. 110

Die Veränderung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen im HGB infolge des BilMoG hat zu einer Annäherung an die IFRS geführt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass der Wert, der im handelsrechtlichen Abschluss für die Pensionsrückstellung angesetzt wird, nicht identisch ist mit dem im Abschluss nach den IFRS. Im Detail existieren weiter Unterschiede zwischen HGB und IFRS in Bezug auf die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen, insbesondere bei der Wahl des Rechnungszinssatzes, bei der Bewertungsmethode und der Ergebnisauswirkung des Pensionsaufwands. Zudem kennt das HGB die Unterscheidung nach Beitrags- und Leistungszusagen, wie sie in den IFRS gemacht werden, nicht, sondern differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen und somit nach den Durchführungswegen. Die Wahl des Durchführungswegs spielt für die Bilanzierung unter IFRS keine Rolle, sondern nur die Frage, ob der Arbeitgeber über die Zahlung eines Beitrags hinaus, Verpflichtungen übernimmt, die eine Definied-Benefit-Zusage darstellen. Die wesentlichen Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen im IFRS-Abschluss ergeben sich aus IAS 19. Dieser Standard gilt nicht nur für Pensionsverpflichtungen im deutschen Sinne, sondern für sämtliche Leistungen an Arbeitnehmern (IAS 19.2) mit Ausnahme von anteilsbasierten Vergütungen gem. IFRS 2. Der Standard enthält in IAS 19.5 eine Aufteilung in kurzfristige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. betriebliche Versorgungsleistungen), andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) bzw. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die weitere Darstellung gliedert sich in 3 Blöcke: Ansatz, Bewertung und Ausweis von Pensionsverpflichtungen.

 

Rz. 111

vorläufig frei

 

Rz. 112

vorläufig frei

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