Rz. 148
Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind:
- geprüfter Jahresabschluss,
- geprüfter Lagebericht,
- Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz 137).
An fakultativen Anlagen kommen in Betracht:
- Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefertigt wurde, Rz 145),
- AAB des Wirtschaftsprüfers (Anlage ist zwar fakultativ, sollte für den Wirtschaftsprüfer aber obligatorisch sein),
- Darstellung der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse,[1]
- Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Rz 132),
- Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten von Bilanz und GuV (Rz 132),
- weitere Anlagen nach individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen