Rz. 148

Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind:

  • geprüfter Jahresabschluss,
  • geprüfter Lagebericht,
  • Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz 137).

An fakultativen Anlagen kommen in Betracht:

  • Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefertigt wurde, Rz 145),
  • AAB des Wirtschaftsprüfers (Anlage ist zwar fakultativ, sollte für den Wirtschaftsprüfer aber obligatorisch sein),
  • Darstellung der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse,[1]
  • Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Rz 132),
  • Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten von Bilanz und GuV (Rz 132),
  • weitere Anlagen nach individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
[1] Vgl. zu Einzelheiten möglicher Berichterstattung IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung & Rechnungslegung, 18. Aufl. 2023, Kap. M Tz 544 ff.

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