Das gilt nicht nur für die eigentlichen Bauplankosten, sondern auch für andere der Vorbereitung des geplanten Bauvorhabens dienende Kosten, wie etwa Kosten für statische Berechnungen.

Kommt es nach der Verwerfung der ursprünglichen Planung aufgrund einer neuen dann doch noch zur Erreichung des mit den Planungen insgesamt erstrebten Zieles, nämlich wie im Ausgangsfall der Erstellung eines Bürogebäudes, so haben letztlich alle Planungen diesem Ziel gedient. Nur ist die Gesamtplanung, da sie in ihrer ersten Ausführung nicht verwertbar war, teurer geworden. Mit anderen Worten: Die Gesamtkosten sind höher geworden.

Diesbezüglich muss man berücksichtigen, dass fast bei jedem großen Bauvorhaben Fehler unterlaufen, die "ins Geld gehen". Das führt aber in aller Regel nicht zum sofortigen Abzug dieses Mehraufwands, sondern lediglich zur Erhöhung der Herstellungskosten.[1]

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