Für den Leistungsaustausch sind eine Leistung und eine Gegenleistung erforderlich. Die Gegenleistung kann in Geld bestehen. Steht einer Lieferung als Gegenleistung ein Gegenstand gegenüber, so spricht man von einem Tausch. Stehen sich Lieferungen bzw. Dienstleistungen und Dienstleistungen gegenüber, dann spricht man von tauschähnlichen Umsätzen.[1] In jedem dieser Fälle liegt ein Leistungsaustausch vor. Die Art der Gegenleistung ist im Hinblick auf die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage[2] bedeutsam.

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