Nachhaltigkeit ist gegeben bei planmäßiger Wiederholung von Leistungen, mit der sich jemand am wirtschaftlichen Markt beteiligt. Jedoch reicht eine gewisse Häufung von An- und Verkaufsfällen nicht aus, um eine unternehmerische Tätigkeit anzunehmen. Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Steuerpflichtige wie ein Händler am Markt beteiligt. Merkmal für dieses Händlerverhalten ist insbesondere ein wiederholter planmäßiger An- und Verkauf mit einer auf Güterumschlag gerichteten Absicht, d. h. bereits im Zeitpunkt der Anschaffung besteht die Absicht, die erworbenen Gegenstände zu verkaufen, um wiederum neue Gegenstände zu kaufen.

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