Als Zweites wird der Betriebsprüfer einen Mengenvergleich, getrennt für Neuwagen und Gebrauchtwagen, durchführen. Mengenvergleich heißt, dass die rechnerischen Mengen an Fahrzeugen der verschiedenen Kategorien nach den vorliegenden Belegen mit den erfassten Mengen abgeglichen werden.

 
Praxis-Beispiel

Mengenvergleich bei Neuwagen

Die Aufbereitung der Ein- und Verkäufe und Abstimmung mit dem Inventurbestand durch den Betriebsprüfer ergibt folgende Erkenntnisse:

 
  Neuwagen Vorführwagen Summe
Anfangsbestand 100 10 110
Einkauf 1.000   1.000
Umgliederung Neuwagen > Vorführwagen -50 50 0
Verkauf Neuwagen -800   -800
Verkauf Vorführwagen   -55 -55
rechnerischer Schlußbestand 250 5 255
Buchbestand 251 4 255
Differenz 1 -1  

Es ergeben sich folgende Fragen:

  • Sind alle Vorführwagen richtig bilanziert?
  • Sind alle Einkäufe erfasst?
  • Wurde ein Fahrzeug entnommen oder an Arbeitnehmer "überlassen"?

Kfz-Händler gelten steuerlich als gewerbliche Unternehmer und müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen.[1] Dies beinhaltet auch die handelsübliche Bezeichnung der Ware. Dazu gehört bei Kraftfahrzeugen neben der Marken- und Typenbezeichnung immer die Fahrgestellnummer sowie ggf. das Kfz-Kennzeichen.

Der Betriebsprüfer kann daher auch den Fahrzeugbestand nach folgendem Schema aufbereiten und mit den gebuchten Werten abgleichen.

 
Fahrgestellnr. Anfangsbestand EKP VKP Schlußbestand Marge
XYZ1234   3.000   3.000  
DEF6789 5.000     5.000  
ABC 5678   10.000 12.000   2.000
…..          
Summe 5.000 13.000 12.000 8.000 2.000
Anzahl 1 2 1 2 1

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge