Innergemeinschaftliche Lieferungen in den Raum der Europäischen Union oder Ausfuhren in Drittstaaten bzw. der Import unterliegen bestimmten Voraussetzungen und erfordern jeweils spezielle Belegnachweise. Die Geschäfte können sich von Fall zu Fall sporadisch oder im Rahmen eines Großabnehmers ergeben. Hier wird i. d. R. ein Prüfungsschwerpunkt liegen.

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