Aufwendungen einer Fremdsprachenkorrespondentin mit abgeschlossener Berufsausbildung für Sprachkurse, die der Vorbereitung auf den beabsichtigten Besuch einer Dolmetscherschule dienen, sind Fortbildungskosten, da mit der Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin die (erstmalige) Berufsausbildung abgeschlossen ist.
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