Die Regierungskommission DCGK hat Kommentare zur vorgeschlagenen Änderung des Kodex sorgfältig ausgewertet und in einer Plenarsitzung am 4.4.2022 eingehend beraten. Dabei ist deutlich geworden, wie sehr ökologische und soziale Themen an Gewicht gewonnen hätten und dementsprechend in Unternehmen berücksichtigt werden müssten. Klar sei aber auch, dass den Unternehmen in einem marktwirtschaftlich orientierten Umfeld genügend Spielräume verbleiben müssen, um frei zu entscheiden, wie sie die sie jeweils berührenden ESG-Themen am besten umsetzen können, weshalb einige Passagen, die als eine Gleichrangigkeit der Interessen der Aktionäre und der Allgemeinheit im Blick auf Ökologie und Soziales verstanden werden könnten, bereinigt wurden. Nach weiteren Arbeiten am Text und an der Begründung beabsichtigt die Regierungskommission, den geänderten DCGK im kommenden Mai dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung zu übermitteln und gleichzeitig vorab zu veröffentlichen. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16.12.2019 die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen.

Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.dcgk.de/files/dcgk/usercontent/de/download/pressemitteilungen/220405%20Pressemitteilung%20Kodexkonsultation.pdf.

(DCGK-Kommission)

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