Überblick

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbefreiten Teile ausgeschieden werden.

Einzelfragen zur Abgrenzung sind nachstehend in ABC-Form dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 8 Abs. 1 EStG (Einnahmen), § 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), § 2 LStDV (Definition "Arbeitslohn").

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