Gibt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer Gutscheine aus, die bei ihm selbst einzulösen sind, fließt dem Arbeitnehmer hingegen erst bei Einlösung des Gutscheins der Sachbezug zu.[1]

Des Weiteren kann in diesem Fall der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR/Jahr angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass Sachbezüge bis zu diesem Betrag steuerfrei gestellt sind.

 
Praxis-Beispiel

Warengutschein des Arbeitgebers selbst

Der Elektronikhändler Meier stellt seinem Mitarbeiter einen Warengutschein über 100 EUR zur Einlösung im eigenen Geschäft zur Verfügung. Unter Anwendung des Rabattfreibetrags i. H. v. 1.080 EUR/Jahr kann der Mitarbeiter den Gutschein steuerfrei einlösen.

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