Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für die Erweiterungen im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.[1]

Betragen die Aufwendungen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung des Gebäudes maximal 15 % der Anschaffungskosten, dann können die Aufwendungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben abgezogen werden.

 
Praxis-Beispiel

Nachträgliche Anschaffungskosten: Prüfung der 15 %-Grenze

Unternehmer U hat im Jahr 04 ein Fabrikgebäude erworben (Anschaffungskosten 500.000 EUR), in seiner Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesen und seit dem Zeitpunkt der Anschaffung über die Nutzungsdauer abgeschrieben. In den Jahren 04 bis 06 musste er insgesamt 60.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer für diverse Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an dem Fabrikgebäude aufwenden. Die Aufwendungen für das Jahr 04 betrugen 25.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer, für das Jahr 05 20.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer und im Jahr 06 15.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Die von U getragenen Aufwendungen überschreiten mit einer Summe von insgesamt 60.000 EUR nicht die 15 %-Grenze (500.000 EUR × 15 % = 75.000 EUR) der Anschaffungskosten innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Fabrikgebäudes. Die Aufwendungen sind von U als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Buchung für das Jahr 04 bis 06 (in EUR):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 25.000 1200/1800 Bank 29.750
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 4.750      
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 20.000 1200/1800 Bank 23.800
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3.800      
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 15.000 1200/1800 Bank 17.850
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 2.850      

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