Immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter sind Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile.[1] Nicht alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter sind immateriell. Keine immateriellen Anlagegüter sind z. B. die Finanzanlagen. Immaterielle Wirtschaftsgüter brauchen vielfach körperliche Träger, z. B. Software. Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten ist vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, also darauf, wofür der Kaufpreis gezahlt wird, und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt des Wirtschaftsguts ankommt. Dabei spielt auch die Wertrelation eine Rolle.[2]

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