Rz. 60
Die im Anlagespiegel auszuweisenden Anschaffungskosten von Wertpapieren entsprechen i. d. R. dem Ausgabe- bzw. Kaufpreis zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten; allerdings sind ggf. gezahlte Stückzinsen als sonstige Vermögensgegenstände gesondert zu aktivieren. Auch Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind mit den Anschaffungskosten anzusetzen, die jährlich als realisiert geltenden Zinsen sind als Zugänge zu erfassen.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen