Rz. 123

 
Wichtig

Unterhaltszahlungen an Angehörige

Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B.

  • einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder),
  • den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft,
  • den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
  • die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder
  • Personen mit Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG (Kriegsflüchtlinge)

finanziell unterstützt, weil die Person kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen hat.

Haben Sie in verschiedenen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene Anlage Unterhalt abgeben.

Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden (→ Tz 605). Leben mehr als zwei unterstützte Personen im Haushalt, ist eine weitere Anlage Unterhalt nötig.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen (Zeilen 4–12)

Die Angaben (Anschrift, Wohnsitzstaat, Personen im unterstützten Haushalt, Höhe des Unterhalts sowie der (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherungen der unterstützten Person) sind für die Berechnung des abzugsfähigen Betrags notwendig.

Auslandsunterhalt (Zeilen 13–20)

Für Unterstützungsleistungen ins Ausland gelten strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen. Unter Umständen werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt.
Seiten 2, 3

Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person (Zeilen 21–32)

Anhand der Angaben wird geprüft, ob die unterstützte Person die Abzugsvoraussetzungen erfüllt.

Angaben zum eigenen Einkommen der unterstützten Person (Zeilen 33–42)

Eigenes Einkommen und Bezüge der unterstützten Person bewirken eine Kürzung des abzugsfähigen Höchstbetrags.

Angaben zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung der unterstützten Person (Zeilen 43–46)

Diese Beiträge erhöhen den für Unterhalt abzugsfähigen Höchstbetrag.

Angaben zu weiteren Personen, die unterstützt haben (Zeilen 47–51)

Der für die unterhaltende Person abzugsfähige Betrag wird im Regelfall auf alle abzugsberechtigten Personen, die Unterhalt geleistet haben, verteilt.
Seiten 3, 4

Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden unterstützten Personen

Diese Seiten entsprechen inhaltlich den Angaben zur ersten unterstützten Person.

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