Rz. 940

Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Renteneinkünften beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung rückwirkend zu ändern. Bei Neurentnern und Neupensionären ab 2023 soll der Anstieg der Besteuerung geringer ausfallen, siehe z. B. → Tz 948.

Sollte der Gesetzentwurf bzw. ein späteres Gesetz rückwirkend auch Auswirkung auf den Vz. 2022 haben, wird dies im Beitrag → Altersvorsorgeaufwendungen bekannt gegeben.

Für eine Quellenbesteuerung von Renten hat die Bundesregierung derzeit keine konkreten Pläne.

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